Der nachfolgende Text ist erschienen in der Zeitschrift "Demokratische Gemeinde" 6/2003, S. 25
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Keine Angst vor Bürgerbegehren! |
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von Andreas Paust |
In Düsseldorf taten es Sozialdemokraten, in Wuppertal Christdemokraten, in München
gar die CSU, und Grüne haben es schon immer gemacht. Sie alle haben getan, was von den Gesetzgebern nicht
unbedingt vorgesehen ist - sie haben ein Bürgerbegehren unterstützt. Und weil das eigentlich nicht vorgesehen
ist, wird vielfach immer noch so getan, als stünden direkte Demokratie und Parteiendemokratie in einem Spannungsverhältnis
zu einander - mehr Bürgerbegehren gleich weniger Parteieneinfluss, so lautet die Formel.
Aber was Parteienkritiker erhoffen und Parteipolitiker befürchten, trifft nicht die kommunale Wirklichkeit.
Tatsächlich ist heute eher die Regel als die Ausnahme, dass Parteien und Fraktionen kräftig mitmischen
bei Bürgerbegehren und -entscheiden. Und das ist gut so.
Das gesamte lokale Parteiensystem kann davon profitieren, wenn Parteien und Kommunalpolitiker die Organisatoren
von Bürgerbegehren bei ihrem Engagement unterstützen. In allen Phasen eines Bürgerbegehrens können
sie zeigen, dass es ohne Parteien nicht geht. Parteien unterstützen die Organisatoren bei der Formulierung
eines zulässigen Finanzierungsvorschlags und stellen prominente Vertretungspersonen. Parteien helfen bei der
Unterschriftensammlung und sorgen für öffentliche Resonanz. Parteien nehmen Einfluss auf das Abstimmungsverfahren,
und ihre geübten Wahlkämpfer organisieren einen professionellen "Abstimmungskampf".
Das alles machen natürlich vor allem die Minderheitsfraktionen, indem sie entweder selbst ein Bürgerbegehren
initiieren oder - was häufiger vorkommt - ein von unabhängigen Bürgern gestartetes Begehren unterstützen.
Das Bürgerbegehren ist für sie eine zusätzliche Handlungsoption, mit der sie den kommunalen Entscheidungsprozess
punktuell beeinflussen können. Abstimmungsniederlagen im Rat können nachträglich korrigiert, nicht
mehrheitsfähige Vorschläge mit Bürgers Hilfe doch noch beschlossen werden.
Aber es sind nicht nur Oppositionsfraktionen, die ein Bürgerbegehren initiieren oder unterstützen. Dort,
wo es das sogenannte "Ratsbegehren" gibt, den vom Rat beschlossenen Bürgerentscheid, machen nicht
selten auch Mehrheitsfraktionen von direkter Demokratie Gebrauch. Sie tun das, um sich eine Maßnahme vom
Bürger bestätigen lassen und ihr dadurch eine höhere Legitimation zu verleihen oder um eine strittige
Angelegenheit nicht selbst entscheiden zu müssen oder weil es keine eindeutigen Mehrheiten gibt oder weil
man einem angedrohten Bürgerbegehren zuvorkommen will, oder - auch das kommt vor - um ein unzulässiges
Bürgerbegehren doch noch ermöglichen.
Parteien steigern die Erfolgsaussichten eines Bürgerbegehrens, wenn sie bei der Umsetzung der teils schwierigen
gesetzlichen Voraussetzungen helfen. Parteien erhalten durch Bürgerbegehren die einzigartige Gelegenheit,
politisch aktive Bürger kennen zu lernen und sich selbst bekannt zu machen. Sie erhalten die Chance, für
sich zu werben, bekommen die Möglichkeit, Vertrauen zu gewinnen und rekrutieren womöglich neue Mitglieder
aus der Gruppe der bislang parteiungebundenen Aktivisten. Die aktive Mitarbeit an einem Bürgerbegehren kann
einzelnen Parteimitgliedern helfen, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und ihre Position innerhalb der Partei und
in der Öffentlichkeit zu festigen. Parteien werden von Bürgerbegehren zu einer innerparteilichen Mobilisierung
gezwungen, ihnen wird außerhalb von Wahlkämpfen Gelegenheit zu öffentlicher Aktion gegeben. Parteien
vermitteln den Organisatoren eines Bürgerbegehrens Kenntnisse über das politische System, indem sie über
Entscheidungsstrukturen informieren und dadurch "angewandte Staatsbürgerkunde" leisten. Während
des Abstimmungskampfes sind Parteien diejenige kommunale Vermittlungsinstanz, die unterschiedliche Interessen bündeln
und auf ein "Ja" oder ein "Nein" fokussieren kann. Und wer, wenn nicht argumentationssichere
und artikulationsstarke Parteien, soll emotionalisierenden Demagogen entgegentreten?
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid unterstützen die Legitimationsfunktion von Parteien, indem sie
ein institutionalisiertes Verfahren politischen Protests darstellen, das erst durch die Mitarbeit von Parteien
seine volle Wirksamkeit entfaltet. Beide Seiten, die Bürger und die Parteien, profitieren von diesem Verfahren.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid schwächen nicht die Parteien, sondern geben ihnen die Möglichkeit,
ihre politischen Funktionen zu revitalisieren. Die neue Formel lautet: mehr direkte Demokratie ist weniger Parteienverdrossenheit.
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© Andreas Paust, 2003